Das neue Mindestlohngesetz in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein neues Gesetz gelten: Das “Mindestlohngesetz – MiLoG”. Während bisher und bis auf wenige Ausnahmen die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Löhne in Deutschland kontrollierten, ermöglicht dieses Gesetz der Bundesregierung die Kontrolle der Grundlohnrechte für Arbeitnehmer und Angestellte aller Industriezweige.

Ab dem nächsten Jahr haben alle Arbeitnehmer das Recht auf einen Mindestbruttolohn von 8,5 Euro pro in Deutschland geleisteter Arbeitsstunde – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber in Deutschland oder im Ausland ansässig ist, ob der Arbeitnehmer in Deutschland oder im Ausland lebt und ob der Arbeitgeber eine vertragliche Verpflichtung für ein deutsches oder ausländisches Unternehmen erfüllt.

Das Gesetz verpflichtet auch Arbeitgeber in der Logistik- und Transportbranche, ihre Gehaltszahlungen dauerhaft aufzuzeichnen und die Überprüfung dieser Zahlungen durch deutsche Behörden zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen sich Arbeitgeber, die außerhalb Deutschlands ansässig sind, für alle Arbeiten in Deutschland und für alle Arbeitnehmer, die für sie in Deutschland arbeiten, beim deutschen Finanzministerium registrieren lassen. Innerhalb der Transportkette haftet jedes deutsche Unternehmen, das einen (deutschen oder ausländischen) Subunternehmer für seine Transporte oder seine logistischen Aufgaben beauftragt, für die Verpflichtung des Subunternehmers, Mindestlöhne für die in Deutschland ausgeführte Arbeit zu zahlen.

Jede Nichteinhaltung des Gesetzes über Mindestlöhne kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden.

Was das Transportgewerbe betrifft, so könnte das neue Gesetz die größten Auswirkungen auf die Transporte auf der Straße haben. Es wird interessant sein, wie die deutschen Behörden verfolgen werden, ob ausländische Lkw-Fahrer während der Fahrt auf deutschen Straßen deutsche Mindestlöhne erhalten. Außerdem ist noch nicht veröffentlicht, wie die Registrierung von Arbeit und ausländischen Arbeitnehmern zu erfolgen hat.

Eines ist aber schon jetzt klar: Dieses Gesetz bringt für das Transportgewerbe ein weiteres Bündel von Verpflichtungen mit sich, die eine präzise Organisation und Planung in einem anspruchsvollen und wettbewerbsintensiven Markt erfordern.
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