Aktualisierung des Mindestlohngesetzes

  • Anmeldeformular jetzt verfügbar!

Bereits im Oktober 2014 haben wir Sie über die Grundzüge des verbindlichen neuen deutschen Mindestlohngesetzes und über die neuen Regeln, die insbesondere für die Transport- und Logistikbranche gelten, informiert. Am 23. Dezember, kurz vor Weihnachten, wurde schließlich das verbindliche Formular für die Anmeldung im Internet veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2015 müssen alle Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die Transporte innerhalb oder nach oder aus Deutschland durchführen, ihre Mitarbeiter, die diese Transporte durchführen, auf diesem speziellen Formular anmelden. Die gleiche Verpflichtung gilt für Logistikunternehmen mit Sitz im Ausland. Wie wir bereits in unserem Oktober-Blog informiert haben, müssen diese Unternehmen und alle in Deutschland ansässigen Transport- und Logistikunternehmen ihre Lohn- und Arbeitsunterlagen für ihre deutschen Arbeiten und Dienstleistungen in Deutschland jederzeit für die Überprüfung durch das deutsche Hauptzollamt bereithalten.

Das genannte Formular ist im Internet zu finden unter: www.zoll.de (über “Unternehmen — Arbeit — Meldung bei Entsendung – Formulare zum Thema – Formular Nr. 033035).

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2015! *

Mit freundlichen Grüßen

Das Polygon-Team